Gemäß einer EU-Richtlinie sind Ballungsräume mit mehr als 100.000 Einwohnern dazu verpflichtet, eine Lärmminderungsplanung inkl. der Aufstellung von Lärmkarten sowie eines Lärmaktionsplans durchzuführen. Dies betrifft auch die Stadt Moers, welche die BERNARD Gruppe mit der Aktualisierung der Lärmkartierung sowie anschließender Lärmaktionsplanung beauftragt hat.

Der Hauptschwerpunkt liegt dabei auf der Berechnung und Bewertung des vorherrschenden Straßenverkehrslärms. Basis sind umfangreiche Verkehrserhebungen im Stadtgebiet, welches über 50 Knotenpunkte umfasst. Die Erhebungen sind für April 2023 geplant. Auf dieser Basis werden Rasterlärmkarten erstellt, in denen u. a. lärmbelastete Gebiete und nach Pegelklassen die Anzahl der betroffenen Personen, Wohnungen, Schulen und Krankenhäuser dargestellt sind.

Aufbauend auf den Ergebnissen der Lärmkartierung werden ein Maßnahmen- und Aktionsplan erarbeitet. Während des gesamten Prozesses erfolgt eine frühzeitige und intensive Öffentlichkeitsbeteiligung, die Bürgern und Trägern öffentlicher Belange Gelegenheit zur Mitwirkung ermöglicht. Die Lärmaktionsplanung der Stufe 4 ist laut EU-weiter Frist bis Sommer 2024 abzuschließen.

Frost Uwe, BERNARD Gruppe

Foto: Symbolbild Schulung SoundPLAN